17.09.2011

Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Gerechtfertigte Forderung oder monopolistische Lobbyarbeit?

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist ein immer wieder aufgekochtes Medienpolitik-Süppchen und ja, es wird immer besser.

Seit 2 Jahren dient das Thema diversen Duellanten als Schlachtfeld für medienpolitische Scharmützel. Der Pulverdampf ist erheblich und vernebelt die Sicht, so dass ein klarer Blick auf die Angelegenheit schwierig ist.

Versuchen wir es.

Was ist „Leistungsschutzrecht“ und was ist das Leistungsschutzrecht für Presseverleger?

Urheberrecht schützt die Rechte von Autoren oder Herstellern eines „Werkes“. Das Leistungsschutzrecht (im Weiteren LSR) ist ein sogenanntes verwandtes Schutzrecht und soll diejenigen absichern, die eben nicht selber ein „Werk“ erstellt haben, sondern darin investiert haben, ein „Werk“ zu vermitteln. Da sind wir dann schon bei dem LSR für Verleger: 2009 haben Verleger in einer sogenannten „Hamburger Erklärung“ einen ziemlich nebulösen Hilferuf an die Politik abgesetzt.

„Im Internet darf es keine rechtsfreien Zonen geben. Gesetzgeber und Regierung auf nationaler wie internationaler Ebene sollten die geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern besser schützen. Ungenehmigte Nutzung fremden geistigen Eigentums muss verboten bleiben.“

http://www.axelspringer.de/downloads/153453/Hamburger_Erklaerung.pdf

Diesem Hilferuf wurde noch nicht entsprochen, aber der grundsätzliche Wille zur gesetzlichen Neuregelung wurde niedergelegt im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009. Dort heißt es:

„Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt werden als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.“ (Quelle Wikipedia).

Die Hamburger Erklärung ist keine Nische, ausgehend von acht Hamburger Verlagen haben inzwischen weit über 150 Verlage aus ganz Europa unterzeichnet. Darunter die meisten bekannten Namen.

 

Wie ist die aktuelle Situation?

Passiert ist seit dem mal genau nichts. Außer dem beschriebenen Pulverdampf natürlich. Politisch wird auf einen Gesetzesentwurf gewartet und keiner weiß wann er kommt und was drin stehen wird. In einem Interview hat die Bundesjustizministerin, deren Namen ich mich weigere auszuschreiben, bei DRadio Wissen im Mai angedeutet, wohin die Reise geht. Sie geht von einem Anpassungsbedarf bei Urheberrecht aus und verweist auf das LSR:

„Allerdings sei das neue Leistungsschutzrecht keine goldene Kuh für die Presseverlage, so die Ministerin. Insgesamt sei das Bewusstsein für geistiges Eigentum verloren gegangen, gerade Jugendliche müssten schon in der Schule darüber aufgeklärt werden.“

http://wissen.dradio.de/urheberrecht-bewusstsein-fuer-geistiges-eigentum-ist.33.de.html?dram:article_id=10082

Von Gewerkschafts- und Verlegerseite gab es im Mai 2010 (vermutlich auf Druck aus der Politik) einen wieder sehr wackeligen Entwurf für ein solches Leistungsschutzrecht. Der Entwurf war von den Verlegern nicht zur offiziellen Veröffentlichung vorgesehen. So erzeugte er Aufmerksamkeit auch hauptsächlich damit, dass sich hier die allgemeine gewerkschaftliche Zustimmung (Verd.i und DJV) zu einem LSR dokumentierte:

„Ein Leistungsschutzrecht muss so gestaltet werden, dass das Urheberecht der Journalist/innen und journalistisches Arbeiten nicht beschränkt werden. Deshalb muss der Schutz der Urheber/innen am Werk deutlich vom Schutzgegenstand des Leistungsschutzrechtes abgegrenzt werden.“

Es gab ordentlich Prügel aus der web-Szene. Bei „i-rights.info“, einer der Keimzellen des Widerstands gegen das LSR, gibt es den ganzen Entwurf in Gegenüberstellung mit den nicht bestätigten Ideen der Verlage.

http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2010/05/Leistungsschutzrecht-Gewerkschaftssynopse.pdf

 

Was will das LSR für Verleger?

Grob vereinfacht argumentieren die Verleger, dass ihre Investitionen als Werksvermittler journalistischer Arbeit geschützt werden müssen vor illegaler Vervielfältigung und Nutzung. Vor „online“ gab es das Problem nicht, weil die zeitlichen Abstände zwischen einer Veröffentlichung und einer erneuten, ungenehmigten Veröffentlichung aus technischen Gründen so groß waren, dass sich hier keine interessante Dynamik ergeben konnte. Da der gleiche Vorgang jetzt binnen Sekunden abläuft, beanspruchen die Verlage eben ein eigenes Schutzrecht gegenüber den digitalen Langfingern. Sie betonen dabei, dass das Urheberrecht der Autoren davon unbeeinträchtigt ist und sie das LSR eben „parallel“ benötigen, um gegen Missbrauch vorzugehen und um eine Grundlage zu haben, ihr inhaltliches Angebot zu lizensieren.

Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer „Public Affairs“ der Axel Springer AG, hat relativ aktuell auf seinem Blog ein sehr erschöpfendes Dokument mit dem Titel „Fragen und Antworten zum Leistungsschutzrecht“ veröffentlicht. Er argumentiert vollständig und hintergründig, absolut lesenswert.

http://www.presseschauder.de/fragen-und-antworten-zum-leistungsschutzrecht-2/

 

Die Kritik

Das jüngste vielbemerkte Gefecht in diesem Krieg war denn auch der Schlagabtausch zwischen Christoph Keese und Mario Sixtus, Journalist und bekannter Blogger auf sixtus.cc. Die beiden haben eine echte soap inszeniert, allerdings ohne dabei ernsthaft zur Sache beizutragen.

Sixtus erklärte den unternehmerischen „Bankrott der Verlage“ und unterstellte die Absicht der Verlage mittels des LSR ein „finanzielles Grundrauschen in den Kassen“ zu generieren. Darf auch sein, immerhin hat das Aufmerksamkeit für das Thema geschaffen. Wen es interessiert, hier die Links dazu:

http://sixtus.cc/lieber-christoph-keese

http://leistungsschutzrecht.info/stimmen-zum-lsr/igel-interview/mario-sixtus-die-verleger-leisten-einen-unternehmerischen-offenbarungseid

http://www.presseschauder.de/mein-lieber-mario-sixtus/

Wie gesagt alles ziemlich warme Luft.

Die Kritik richtet sich gegen unterschiedlichste Aspekte des LSR. Leider ist sie in vielen Fällen stark durchwachsen mit nicht sachlichen Beweggründen. Die in der Blogosphäre obligate Ablehnung der großen Verlage, im Besonderen der Axel Springer AG, ist ebenso wenig eine gute Quelle für eine echte kritische Auseinandersetzung mit der Forderung nach einem LSR, wie unterschiedliche Vorstellungen und Wünsche, wie sich der journalistische Markt entwickeln möge. Auch die Vorwürfe, dass die Verlage mit dem LSR nur ihre unternehmerische Inkompetenz kaschieren wollten und, dass sie außerdem eine solche Einnahmequelle gar nicht nötig hätten, gehen natürlich an der Sache vorbei.

Die Gegenposition ist ungleich komplexer und schwieriger darzustellen, als die Forderung nach dem LSR selber. Sachliche Kritik gründet sich vor allem auf der Einschätzung, dass das LSR den Versuch darstellt, die Dynamik am Markt zu brechen und das Geschäft da zu lassen, wo es ist. Befürchtet wird ein monopolistischer Informationsmarkt, der sozusagen um die Innovation der neuen, digitalen Formate betrogen wird. Es wird grundsätzlich bezweifelt, dass die Verlage ein zusätzliches Werkzeug neben dem Urheberrecht brauchen, um ihre Rechte zu wahren. Auch gehen die Kritiker davon aus, dass das LSR eben keinesfalls existieren kann ohne die Urheberrechte der Autoren zu beschneiden.

Die ordentliche und erschöpfende Zusammenfassung liefert IGEL – Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht. Auf diesem Portal bündelt sich der Kampf gegen LSR und es ist fast schon so etwas wie mainstream, sich auf der eigenen Seite mittels Logo als Unterstützer von IGEL zu outen. Sehr viele namhafte Journalisten und wichtige digitale Formate unterstützen IGEL. Wer die Kritik also in Breite und Tiefe verstehen will, kann dieses Bedürfnis hier effektiv befriedigen:

http://leistungsschutzrecht.info/argumente

 

Kleines Fazit

An dieser Stelle der Recherche könnte man die ganze Aufregung um das LSR eigentlich für ein wenig drüber halten. Grundsätzlich scheint es im Vergleich mit anderen Branchen einen Anspruch der Verleger auf ein solches juristisches „Tool“ zu geben und es wird viel und qualifizierter Druck auf die Politik gemacht, diesem Anspruch mit Fingerspitzengefühl und Vorsicht nachzukommen.

Nach der Lektüre von Markus Beckedahl auf netzpolitik.org…

http://netzpolitik.org/2009/warum-die-verleger-zum-internet-einfach-schweigen-sollten/

…und Thomas Knüwer auf indiskretionehrensache.de…

http://www.indiskretionehrensache.de/2009/11/wie-verlage-im-internet-geld-verdienen/

…kann man aber wieder etwas misstrauischer werden.

Die technische Innovation Internet mit ihrer Schnelligkeit und Flexibilität und vor allem aber mit ihrer großartigen Möglichkeit ohne Aufwand und Lizenz und quasi umsonst zu publizieren ist eine große Chance. Für die Kultur, für die Forschung, für die Bildung und für die Demokratie. Man muss schon höllisch aufpassen, dass die Dinosaurier, die aggressiv ihre Jagdgründe verteidigen, diese Chancen nicht zerstören.

 

Zusammenfassende Linksammlung:

http://www.axelspringer.de/downloads/153453/Hamburger_Erklaerung.pdf

http://wissen.dradio.de/urheberrecht-bewusstsein-fuer-geistiges-eigentum-ist.33.de.html?dram:article_id=10082

http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2010/05/Leistungsschutzrecht-Gewerkschaftssynopse.pdf

http://www.presseschauder.de/fragen-und-antworten-zum-leistungsschutzrecht-2/

http://leistungsschutzrecht.info/stimmen-zum-lsr/igel-interview/mario-sixtus-die-verleger-leisten-einen-unternehmerischen-offenbarungseid

http://www.presseschauder.de/mein-lieber-mario-sixtus/

http://leistungsschutzrecht.info/argumente

http://netzpolitik.org/2009/warum-die-verleger-zum-internet-einfach-schweigen-sollten/

http://www.indiskretionehrensache.de/2009/11/wie-verlage-im-internet-geld-verdienen/

 

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