02.09.2014

TTIP: ACTA lässt grüßen – oder doch nicht?

Viele Befürchtungen ranken sich um das Freihandelsabkommen TTIP – mal mehr, mal weniger fundiert. Auch ein „ACTA durch die Hintertür“ wurde oft prognostiziert, doch was das Abkommen beim Urheberrecht bringen könnte, ist bislang weithin ungeklärt. David Pachali über den Stand der Dinge.

EU-Handelskommissar Karel de Gucht sollte man auf ACTA besser nicht ansprechen: Das 2012 gescheiterte Antipiraterie-Abkommen sei „einer der Nägel in meinem Sarg“, wird er zitiert. Beim jetzt von ihm mitverhandelten TTIP wolle er „diese Diskussion nicht wieder anfangen“. Und die EU-Kommission betont in einer Fragesammlung, ein „ACTA durch die Hintertür“ werde es nicht geben. Eben das befürchteten Netzaktivisten und Bürgerrechtler, verharren bei TTIP in Lauerstellung. Was steckt also derzeit im geplanten Abkommen?

„Champagner“ soll geschützt werden, sonst viele Punkte unklar

Das Ende der Demokratrie? Foto: David Pachali

Das Ende der Demokratrie? Foto: David Pachali

Was das Abkommen bringen wird, bleibt solange unscharf, wie kein Entwurf des Textes öffentlich ist. Bis jetzt sind nur einige begleitende Dokumente bekannt. Folgt man den Erklärungen der EU-Kommission, will sie beim „geistigen Eigentum“ – also den Bereichen Markenrecht, Patentrecht und Urheberrecht – nur einzelne Aspekte regeln. Besonders geographische Herkunftsbezeichnungen wie „Champagner“ möchte sie besser geschützt sehen und sieht Lücken etwa bei bestimmten Produkten aus den USA.

„Aus Bürgerrechtsperspektive erscheint das unproblematisch. Es könnte aber zu Forderungen der USA im Gegenzug führen, etwa stärkerer Rechtsdurchsetzung beim Urheberrecht“, sagt Ante Wessels, politischer Analyst beim Förderverein Freie Informationelle Infrastruktur (FFII). Das Verhandlungsmandat würde das zumindest nicht ausschließen: „Rechte des geistigen Eigentums“ werden darin aufgeführt, nur strafrechtliche Aspekte sind von den Verhandlungen ausgeschlossen. Es bleibt aber Raum für andere Maßnahmen: Kooperationen von Rechteinhabern und Internetprovidern etwa, die besonders die Musik- und Filmindustrie bislang regelmäßig fordert. Ob diese tatsächlich Eingang in die Verhandlungen finden, ist aber ungewiss; wie weit de Guchts ACTA-Schock reicht, muss sich erweisen.

Die Bundesregierung jedenfalls erklärte im Juli, ihr lägen keine Informationen zu spezifischen Themen beim „geistigen Eigentum“ wie Haftungsregeln oder Mindestschutzfristen vor. Offiziellen Veröffentlichungen zufolge sind EU und USA wohl noch damit beschäftigt, die „Architektur“ des Rechtekapitels zu definieren und „mögliche Themen zu identifizieren“. Inoffiziellen Veröffentlichungen zufolge sollen unter anderem Senderechte im Rundfunk und Weiterverkaufs-Regeln verhandelt werden – in welcher Form auch immer. Ende September soll die nächste Verhandlungsrunde starten.

Investorenschutz könnte Reformen ausbremsen

Entscheidende Punkte des Abkommens könnten aber auch an anderen Stellen liegen. Der viel diskutierte Investorenschutz mit seinen Schiedsstellen zwischen Unternehmen und Staaten werde sich als Bremsklotz für mögliche Urheberrechtsreformen erweisen, so Wessels Analyse. Weil er erwartete Gewinne schütze, diene er der ökonomischen Besitzstandswahrung, sei kein neutrales Instrument. Er verweist darauf, dass die nordamerikanischen NAFTA-Staaten einen solchen Mechanismus bereits eingeführt haben. Das US-Pharmaunternehmen Eli Lilly nutzte ihn für eine Schadensersatz-Klage, nachdem Kanada Patente des Unternehmens nicht mehr anerkannte.

Die EU-Kommission hat mittlerweile eine öffentliche Konsultation zu den Schiedsverfahren durchgeführt. Das sei aber nur ein taktisches Manöver, glaubt Joe McNamee vom Bürgerrechtsverbund EDRi. Eben jene Schiedsmechanismen habe die Kommission im zeitgleich mit Kanada verhandelten CETA-Abkommen ohne weiteres Zögern gerade untergebracht. Ob und in welcher Form es der Investorenschutz in das TTIP-Abkommen schaffen wird, erscheint im Moment aber noch nicht ausgemacht; so sprach sich auch die deutsche Bundesregierung im Frühjahr dagegen aus.

Internationale Verträge: Scheibchenweise Fakten schaffen

Dass sich internationale Freihandelsvereinbarungen überhaupt zum Werkzeug entwickelt haben, mit dem Staaten versuchen, ihre Urheberrechts-Regeln zu exportieren, beschreibt die US-Rechtsprofessorin Margot Kaminski als Ergebnis einer „regulatorischen Vereinnahmung“. Das Amt des US-Handelsbeauftragten sei anfällig dafür, von einzelnen Industrien und Interessengruppen in Beschlag genommen zu werden, während öffentliche Interessen dort schwer Fuß fassen könnten.

Vergleichbare Regelungen über Organisationen wie die Welturheberrechtsorganisation WIPO zu erreichen, wäre tatsächlich schwieriger. Dort sind nicht nur die Verhandlungstexte öffentlich, alle 185 Mitgliedsstaaten müssen neuen Regeln zustimmen. Verglichen damit sind einzelne Abkommen zwischen Staaten relativ leicht verhandelbar. Viele solcher Abkommen zusammengenommen aber entfalten eine vergleichbare Wirkung: Vertragliche Verpflichtungen legen die Staaten auf bestimmte Politiken fest, die nur schwer wieder änderbar sind.

In der öffentlichen Diskussion spielt dieser Aspekt bislang kaum eine Rolle. Doch auch wenn eingängige Schreckensszenarien wie „Chlorhühnchen“ beim Urheberrecht fehlen, wird TTIP Fakten schaffen. Sie nicht im Dunkeln zu verhandeln, wäre die erste Voraussetzung, um sie sinnvoll bewerten zu können.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in: Gesetze, Regeln, Urteile
  • Über David Pachali

    David Pachali arbeitet als freier Journalist zu Netzpolitik, digitaler Öffentlichkeit und Urheberrecht. Redakteur und Autor bei iRights.info. Er konzipierte und betreute zuletzt die Publikation „Öffentlichkeit im Wandel“ (Schriftenreihe der Heinrich-Böll-Stiftung, 2012). Konzeptentwickler für Online-Formate und -Publikationen.

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