30.04.2015

7 Links, die freie Journalisten kennen sollten

Honorare, Verträge, Fairness. Wir haben die hilfreichsten Webquellen für den Berufsstand zusammengestellt.

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Gemeinsame Vergütungsregeln
Wieviel Zeilenhonorar ein Verleger einem freien Journalisten zahlen muss, regeln die sogenannten „Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen“. Die Mindesthonorare, auf die das Urhebergesetz im Paragrafen zur angemessenen Vergütung verbindlich verweist, sind das Ergebnis jahrelanger Verhandlungen zwischen Verlegern und Journalistenverbänden. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat die Vergütungsregeln besonders gut dokumentiert, einschließlich einer Tabelle der Mindesthonorare, einer Erklärung zu ihrer genauen Berechnung und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Vertragsbedingungen und Honorare
Wieviel Honorar bekommt man für eine zweiseitige Reportage in einer Zeitschrift? Um welchen Betrag erhöht sich das Honorar pro Jahr, wenn der Beitrag anschließend zum Download bereitgehalten wird? Wie hoch liegt der Stundensatz beim privaten Fernsehen oder für Redigieren auf dem Gebiet der PR? Antworten hierauf liefern die – vom Begriff her etwas sperrigen – „Vertragsbedingungen und Honorare 2013 für die Nutzung freier journalistischer Beiträge“ des DJV.

Honorarspiegel auf journalismus.com
Auf journalismus.com findet man nicht nur Informationen zu Fortbildungsmöglichkeiten, einen Seminarkalender und ein Forum, sondern auch einen Honorarspiegel. Hier kann jeder Journalist ein Honorar, das er erhalten hat, für andere eintragen. Über 2.500 Einträge umfasst die Datenbank, ein Kooperationsprojekt von journalismus.com und dem Freien-Beratungsnetzwerk „Mediafon“. Zwar sind, da sie grundsätzlich jeder machen kann und eine Überprüfung von Angaben nur schwer möglich ist, Eintragungen im Honorarspiegel mit Vorsicht zu genießen. Zum Beispiel gibt es in manchen Redaktionen verschiedene Honorarsätze, eingetragen wurde aber nur ein bestimmter. Ein anderes Mal hat ein Freier gut verhandelt und das angegebene Honorar bildet nicht den normalen Wert ab. Dennoch sind Honorarspiegel eine sehr gute Orientierungshilfe beim Aushandeln von Honoraren mit Redaktionen.

Was Journalisten verdienen
In die selbe Richtung wie der Honorarspiegel auf journalismus.com geht der Tumblr-Blog „Was Journalisten verdienen“, der, inspiriert von der englischsprachigen Seite „Who pays writers?“, von der Journalistenorganisation „Freischreiber“ initiiert wurde. Auf der Seite findet man Honorar-Einträge zu Medien wie der Welt, dem Gießener Anzeiger, MDR Fernsehen, Deutschlandradio Kultur oder dem österreichischen Nachrichtenmagazin „Profil“. Die eingetragenen Honorare umfassen so gut wie alle großen Printmedien, Hörfunkwellen, Fernsehsender, Onlineseiten, aber auch eine Reihe von Fachzeitschriften und Titel wie das „Greenpeace Magazin“.

mediafon
„Mediafon“, ein Beratungsservice der Gewerkschaft ver.di für „Solo-Selbständige“, bietet Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Themen wie Einkommenssteuer oder Künstlersozialversicherung, einen Newsletter und sogar individuelle Beratung. Auch „Mediafon“ hat in einem Bereich zu Honoraren und Verträgen eine Datenbank, in der man nach Honoraren suchen und Honorare melden kann. Über „Mediafon“ findet man auch eine ausführliche Liste von Tarifverträgen für freie Mitarbeit für arbeitnehmerähnliche, befristete oder auf Produktionsdauer begrenzte Beschäftigung.

Code Of Fairness
Der Verhaltenskodex „Code Of Fairness“ wurde von der Journalistenorganisation „Freischreiber“ ins Leben gerufen. „Freischreiber“ vergibt auch den Himmel-Hölle-Preis für besonders faire und unfaire Redaktionen. Im „Code of Fairness“ verpflichten sich Medien zu einer fairen Zusammenarbeit mit freien Journalisten. Dies soll zum Beispiel bedeuten, dass eine Redaktion „Änderungs- oder Ergänzungswünsche, die später erfolgen“ extra honoriert und „spätestens vier Wochen nach Abnahme“ das Honorar überweist.

FAIRhaltenskodex
Der DJV ist, nachdem „Freischreiber“ den „Code of Fairness“ präsentiert hat, nachgezogen und hat 2012 auf seinem Verbandstag den „FAIRhaltenskodex“ beschlossen. Dieser trifft anders als der „Code of Fairness“ von Freischreiber keine Regelung zur Fälligkeit von Honoraren. Dafür sieht der DJV-Kodex, im Gegensatz zu jenem von „Freischreiber“, auch einige Pflichten für Freie vor. Danach sollen Freie zum Beispiel eine Redaktion rechtzeitig informieren, „falls sie einen Auftrag nicht zum verabredeten Zeitpunkt oder im vereinbarten Umfang erfüllen können“. Zudem heißt es im FAIRhaltenskodex, freie Journalisten legten „Interessenkonflikte offen, die für den Auftrag bedeutsam sind“.

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