23.07.2015

Polizeikontrolle: Wann darf man die Polizei filmen?


Fast jeder trägt heute eine Kamera mit sich herum. Das führt unter anderem zur Dauerdokumentation von Polizeiarbeit. Aber was ist in diesem Zusammenhang eigentlich erlaubt? 

Im Januar letzten Jahres durchquerte ich auf einer Dienstreise den Kölner Hauptbahnhof. Ich sah 30 Meter hinter mir im Hauptgang drei Bundespolizisten. Einer von ihnen zeigte in meine Richtung. Als ich weiter lief, war ich plötzlich von den dreien umringt. Einer fragte mich, ob sich in meiner Tasche ein Laptop befände.
Da ich in meinem Leben bereits mehrmals Opfer von Racial Profiling, also von rassistisch motivierten Personenkontrollen wurde, fragte ich die Polizisten, ob ich die Kontrolle mit der Kamera aufnehmen dürfe. Der Wortführer der drei Bundespolizisten erlaubte es mir.
Danach sagte der Polizist mit Blick auf meine Laptoptasche: „Wir würden gerne gucken, ob da nen Laptop drin ist“. Ich bestätigte dem Polizisten, dass sich in meiner Laptoptasche ein Laptop befand. Dann wurde ich aufgefordert mit zur Wache zu kommen. Es sei ein Laptop-Diebstahl gemeldet worden und wegen dunkler Kleidung passe ich auf die Täterbeschreibung. Und schon war ich auf dem Weg zur Wache im Kölner Hauptbahnhof, begleitet von drei Ordnungshütern.

Kurz bevor wir dann die Wache betraten, schubste mich einer der Polizisten von hinten mit den Händen in einer Weise, die als Tätlichkeit aufzufassen war. Im Vorraum der Wache wartete der Bestohlene. Er bestätigte den drei Polizisten ohne zu Zögern, dass ich nicht der Dieb seines Laptops sei. Ich dachte, nun sei ich erlöst, doch da fing der Spaß erst richtig an.
Ein Polizist sagte: „Kommse mal grad rein. Ich halte ihre Personalien fest. Wenn Sie das im Netz veröffentlichen wollen, habe ich ja auch gewisse Rechte“. Auf meine Nachfrage wurde mir weiter erklärt: „Weil wenn Sie das ins Netz stellen, machen Sie sich strafbar. Kann bis zu zehntausend Euro kosten.“ Obwohl ich wiederholt darauf hinwies, dass man mir das Filmen erlaubt hatte, wurde ich von dem Polizisten in die Wache geschoben. Mir wurde erklärt, dass die zuvor erteilte Erlaubnis sich nicht auf Filmen, sondern nur auf Fotos bezogen habe.

PolizeiMein Panorama in der Bundespolizeiinspektion Köln

Drinnen in der Wache nahm der Polizist meine Personalien auf. Dabei wurde ich noch zweimal persönlich von dem Beamten beleidigt, der zuvor schon tätlich geworden war.
Nachdem meine Personalien überprüft waren, durfte ich endlich meinen Weg fortsetzen. Eine Auskunft zu den Dienstnummern der drei Polizisten wurde mir verweigert, obwohl die Polizei hierzu rechtlich verpflichtet ist. Stattdessen wurde mir, als ich nach den Dienstnummern fragte, ein Platzverweis erteilt. Nach dem Vorfall habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt und Strafanzeige gegen den Polizisten erstattet, der mich beleidigt und geschubst hat. Zwar ging die Sache bis zur Staatsanwaltschaft, doch beides blieb ohne greifbares Ergebnis.
Neben dem zumindest fragwürdigen Verhalten der Polizeibeamten in dieser Situation, stellten sich für mich allerhand rechtliche Fragen. Wir haben dazu vier Experten befragt:

Darf man, wenn man von der Polizei angehalten wird, Fotos machen?

Markus Kompa, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Blogger aus Münster:
„Das Anfertigen von Fotos ist im öffentlichen Raum grundsätzlich zulässig (außer seit Neuestem in Bonn). Auf Bahnhöfen beansprucht die Deutsche Bahn allerdings Hausrecht, was auch das Anfertigen von Fotos betrifft. Es gibt einzelne Entscheidungen in Baden-Württemberg, bei denen Gerichte Polizisten erlaubt haben, unerwünschte Fotos von sich im Wege der Beschlagnahmung der Kamera vor Ort zu löschen. Das Bundesverwaltungsgericht hingegen hält das Anfertigen für zumutbar, die Interessen der Beamten könnten vor Ort auch durch eine Verständigung über den Gebrauch der Bilder oder eben im Verwaltungs- oder Zivilrechtsweg gewahrt werden. Die Kölner Bahnhofspolizei wollte auch schon mal grob rechtsunverständig Marken vor Fotografie schützen …“

Darf man, wenn man von der Polizei angehalten wird, ein Video mit Tonspur aufnehmen?

Benno Pöppelmann, Justiziar des Deutschen Journalisten-Verbandes:
„Das Fotografieren oder Filmen (Bewegtbild) ist erlaubt bis zur Grenze der Behinderung der Polizeiarbeit bzw. der Strafbarkeit (§ 201a Strafgesetzbuch). Die Veröffentlichung solcher Bilder unterliegt diesen Strafbarkeitsgrenzen bzw. dem Recht am eigenen Bild nach §§ 22, 23 Kunst-Urhebergesetz“.

Rechtsanwalt Florian Hensel:
„Ton ist problematisch: hier braucht man eine echte Öffentlichkeit der Situation und Äußerung, sonst ist man schnell bei einer Straftat, nämlich der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 Strafgesetzbuch).“

Markus Kompa:
„Nimmt ein Polizist eine ihm erkennbare Tonaufnahme widerspruchslos hin, wird dies als stillschweigende Einwilligungserklärung gewertet.“

Ändert sich etwas, wenn man Personen oder Stimmen unkenntlich macht?

Markus Kompa:
„Das ist keine Frage der Anfertigung, sondern der Veröffentlichung und hilft daher nicht vor Ort. Die Gesichter oder persönliche Kennzeichen von Polizisten sind unkenntlich zu machen, sofern keine Demo o.ä. fotografiert wurde, bei der die Polizisten juristisch als Teilnehmer gelten. Wenn die Polizisten eingewilligt haben, muss nichts gepixelt werden. Die Beweislast liegt beim Veröffentlichenden. Das Unkenntlichmachen der Stimme hilft nicht, da dies die Rechtswidrigkeit der Aufnahme nach § 201 Strafgesetzbuch nicht beseitigt. Bei heimlichen Filmaufnahmen wird daher der Text nachgesprochen – natürlich ‚aus dem Gedächtnis‘, nicht etwa von einer heimlichen Tonaufnahme …“

Benno Pöppelmann:
„Nur dann, wenn eine Identifizierung der Person ausgeschlossen ist.“

Darf man die Bilder und Videos, die man von einer Polizeikontrolle gemacht hat, ins Internet stellen?

Markus Kompa:
„In den Fällen von §§ 22, 23 Kunst-Urhebergesetz ist dies ungepixelt möglich, allerdings sehen Gerichte bei Prangerwirkung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.“

Benno Pöppelmann:
„Polizeibeamte haben, wie andere auch, dass Recht am eigenen Bild. Zeitgeschichtliche Situationsaufnahmen können zwar grundsätzlich verwendet werden, nicht aber Portraitfotos.“

Darf die Polizei die Personalien von einer Person aufnehmen, die Polizisten fotografiert bzw. gefilmt hat?

Rechtsanwalt Sven Adam, Experte für Straf- sowie Polizei- und Ordnungsrecht aus Göttingen:
„Das kommt auf die Umstände des konkreten Einzelfalles an. Die offene Anfertigung von Foto- oder Filmaufnahmen ist jedenfalls keine Straftat zu Lasten der Beamten, so dass die Personalien des Fotografen nicht schon nach der Strafprozessordnung erhoben werden dürfen. Gefahrenabwehrrechtlich ist in der Regel einzig maßgeblich, ob die Beamten mit einem Verstoß gegen § 22 Kunst-Urhebergesetz rechnen müssen – also gegebenenfalls der Verbreitung der Bilder zum Beispiel im Internet. Wenn eine Privatperson Foto- oder Filmaufnahmen von Polizeibeamten anfertigt, kann hieraus ohne weitere Anhaltspunkte aber zunächst nicht geschlossen werden, dass die Bilder später tatsächlich auch verbreitet werden (vgl. Verwaltungsgericht Meiningen, Urteil vom 13.03.2012, Az.: 2 K 373/11 Me). Es müssten also weitere Anhaltspunkte hinzukommen, die darauf schließen lassen, dass die Foto- oder Filmaufnahmen verbreitet werden sollen.“

Markus Kompa:
„Die Frage nach Personalien ist immer erlaubt. Eine Verbringung zur Wache zur Feststellung der Personalien (Sistierung) ist ohne weitere Begründung nur möglich, wenn man keinen Ausweis dabei hat. Bei Verdacht auf Straftat darf ermittelt werden, etwa bei § 201a Strafgesetzbuch (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Anm. d. Red.). Die Behauptung einer zu erwartenden ‚Straftat‘ ist Unsinn. Drohen tut nur ein Eingriff in § 22 Kunst-Urhebergesetz. Die Strafvorschrift des § 33 Kunst-Urhebergesetz ist historisch bedingt und wird nicht mehr angewandt. Das ist damit eine zivilrechtliche Angelegenheit.“

Benno Pöppelmann:
„Die Polizei kann Identitätsfeststellungen auf der Grundlage des Polizeirechts vornehmen, z.B. § 12 Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen.“

Ist die Rechtslage eines Journalisten in diesem Kontext eine andere, als die eines „Normalbürgers“?

Markus Kompa:
„Nein. Wenn jemand in seiner konkreten journalistischen Arbeit behindert wird, mag dies anders sein. Die bloße Zugehörigkeit zum Journalistenberuf spielt ansonsten in dem Fall keine Rolle.“

Benno Pöppelmann:
„Sie ist grundsätzlich anders, wenn Journalisten sich auf überragende öffentliche Interessen berufen können, beziehungsweise darauf, dass es um einen zeitgeschichtlichen Vorgang oder ähnliches geht. In diesen Fällen ist die Verbreitung, also die Veröffentlichung, erlaubt, wenn nicht berechtigte Interessen des Abgebildeten entgegenstehen. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn das Foto oder die Videosequenz keinen Bezug zum Geschehen hat.“

0 Kommentare zu diesem Artikel


  1. Verblüffend, dass die Experten dann doch so unterschiedlich antworten. Und was hat es mit dem Satz von Markus Kompa auf sich, in Bonn sei neuerdings das Anfertigen von Fotos ist im öffentlichen Raum unzulässig? Oder habe ich da was falsch verstanden?

  2. Drei Juristen, drei Meinungen. Das zeigt sich auch hier.
    Was Bonn betrifft, fehlte im Text leider ein Link auf einen Blogeintrag von Herrn Kompa, der nun verlinkt ist. Dem Blogeintrag sind nähere Details zu dem Bonner Fall zu entnehmen.

  3. Hi Mr Oppong ,
    ihr Erlebnisse mit der Polizei ist ja noch recht harmlos.
    Ich habe hier in Mannheim etliche male miterlebt das „Otto- normal- Bürger“ keine Chance hat gegen ein Fehlverhalten von Polizisten anzukommen.
    Eine Dienstbeschwerde kann man sich schencken , da passiert gar nichts.
    Vielmehr ist man den Launen unserer “ Gesetzeshüter“ schutzlos ausgeliefert und muss Beleidigungen ,Drohungen etc einfach hinnehmen.
    Mein Tipp,versuchen sie immer in Begleitung zu sein.
    Und das sehr sehr viele Polizisten der Rechten Szene angehören ist mir persöhnlich auch nicht fremd.Man erkennt die entsprechenden Personen eben wen sie ziviel unterwegs sind.
    Und gerade Mannheims Polizeipräsidium scheint eine Brutstätte von inkompetenten,unfreundlichen ,ausländerfeindlichen Polizisten zu sein,meiner Erfahrung nach.
    Es gibt vielleicht eine Handvoll an anständigen Polizisten hier, 90% sind aber definitiv fehl besetzt wen es um “ Recht und Ordnung “ gehen soll.
    ….aber was kann man schon dagegen unternehmen, es interessiert ja eh niemanden……

    • @Aleks, bin selbst aus Mannheim & kann das nur zu 100% unterschreiben! Absoluter Wahnsinn, was sich die Polizei hier alles traut & rausnimmt…

      • Ich kann Ihnen (Aleks) und (TutnichtzurSache) nur zustimmen mit Ihren Behauptungen. Ich bin selbst in Mannheim geboren, wohnhaft und wurde in den letzten 5 Monaten zweimal von der Bundespolizei am Mannheimer Hauptbahnhof kontrolliert. Beim ersten mal war es an einem Montag Abend ca. 22.00 Uhr. Sie kamen um die Ecke geschossen, als ob Sie mich schon erwartet haben. Sofort stehen bleiben Polizeikontrolle, Ihren Ausweiß. Dann die Frage, ob Ich schon mal was mit der Polizei zutun hatte, ich sagte Nein, was aber gelogen war. Er überprüfte meine Personalien und es kam nichts dabei heraus (liegt nichts vor). Ich sagte den Polizisten, das Ich lediglich nur hier bin, um die Autoschlüssel von Sixt in den Briefkasten einzuwerfen, was ja der Fall war, Ich hatte nämlich die Autoschlüssel (Jaguar XJ 2015) und den Parkschein in der Hand. Sein Kollege zog sich schon die blauen Handschuhe an, als Er dann sagte, Sie können gehen. Beim zweiten mal war es an einem Donnerstag so um 12.35 Uhr. Ich lief in den Bahnhof hinein, als urplötzlich zwei Lackaffen von der Bundespolizei vor mir standen. Stehen bleiben Polizeikontrolle, Ihren Ausweiß! Ich gab dem Polizeibeamten meinen Ausweiß und sagte, dass mein Zug nach Bensheim in weinigen Minuten von Gleis 9 Abfährt und Ich noch einen Fahrschein am Automaten Kaufen muss. Er fragte Mich dann ebenfalls, ob Ich schon mal was mit der Polizei zutun hatte, worauf Ich dann sagte Nein und Er fragte Mich dann nochmals, sind Sie sicher, das Sie noch nie etwas mit der Polizei zutun hatten und Ich sagte wieder Nein. Als dann die Überprüfung meiner Personalien per Funk von statten ging, merkte Ich, das beim herausnehmen meiner Geldbörse aus der Seitentasche der Stofffetzen heraushing und Ich steckte ihn by the way in die Tasche, worauf dann sein Kollege sagte, Hände aus den Taschen, aber Ich habe Ihn Akustisch nicht verstanden, also sagte Ich wie bitte und der Polizist mit der Hand an der Pistole dann Total Aggressiv und Laut, Hände aus den Taschen. Die Überprüfung der Personalien war Negativ (liegt nichts vor). Ich durfte dann endlich gehen und hab dann grad noch so im letzten Moment meinen Zug erwischt. Seit dem Tag tue Ich den Mannheimer Hauptbahnhof meiden. Man kommt sich wirklich wie ein Schwerst krimineller vor, wenn am helllichten Tage, umzingelt von 1000 Menschen von der Polizei kontrolliert wird. Ich habe Mich richtig geschämt. Die Polizei oder Bundespolizei haben wirklich, so scheint es, einen Freifahrtschein und meinen Sie können tun und lassen was Sie wollen. Aber wie Sie ja wissen, hat die Polizei eine Remonstrationspflicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    • Ich kann Ihnen (Aleks) und (TutnichtzurSache) nur zustimmen mit Ihren Behauptungen. Ich bin selbst in Mannheim geboren, wohnhaft und wurde in den letzten 5 Monaten zweimal von der Bundespolizei am Mannheimer Hauptbahnhof kontrolliert. Beim ersten mal war es an einem Montag Abend ca. 22.00 Uhr. Sie kamen um die Ecke geschossen, als ob Sie mich schon erwartet haben. Sofort stehen bleiben Polizeikontrolle, Ihren Ausweiß. Dann die Frage, ob Ich schon mal was mit der Polizei zutun hatte, ich sagte Nein, was aber gelogen war. Er überprüfte meine Personalien und es kam nichts dabei heraus (liegt nichts vor). Ich sagte den Polizisten, das Ich lediglich nur hier bin, um die Autoschlüssel von Sixt in den Briefkasten einzuwerfen, was ja der Fall war, Ich hatte nämlich die Autoschlüssel (Jaguar XJ 2015) und den Parkschein in der Hand. Sein Kollege zog sich schon die blauen Handschuhe an, als Er dann sagte, Sie können gehen. Beim zweiten mal war es an einem Donnerstag so um 12.35 Uhr. Ich lief in den Bahnhof hinein, als urplötzlich zwei Lackaffen von der Bundespolizei vor mir standen. Stehen bleiben Polizeikontrolle, Ihren Ausweiß! Ich gab dem Polizeibeamten meinen Ausweiß und sagte, dass mein Zug nach Bensheim in weinigen Minuten von Gleis 9 Abfährt und Ich noch einen Fahrschein am Automaten Kaufen muss. Er fragte Mich dann ebenfalls, ob Ich schon mal was mit der Polizei zutun hatte, worauf Ich dann sagte Nein und Er fragte Mich dann nochmals, sind Sie sicher, das Sie noch nie etwas mit der Polizei zutun hatten und Ich sagte wieder Nein. Als dann die Überprüfung meiner Personalien per Funk von statten ging, merkte Ich, das beim herausnehmen meiner Geldbörse aus der Seitentasche der Stofffetzen heraushing und Ich steckte ihn by the way in die Tasche, worauf dann sein Kollege sagte, Hände aus den Taschen, aber Ich habe Ihn Akustisch nicht verstanden, also sagte Ich wie bitte und der Polizist mit der Hand an der Pistole dann Total Aggressiv und Laut, Hände aus den Taschen. Die Überprüfung der Personalien war Negativ (liegt nichts vor). Ich durfte dann endlich gehen und hab dann grad noch so im letzten Moment meinen Zug erwischt. Seit dem Tag tue Ich den Mannheimer Hauptbahnhof meiden. Man kommt sich wirklich wie ein Schwerst krimineller vor, wenn am helllichten Tage, umzingelt von 1000 Menschen von der Polizei kontrolliert wird. Ich habe Mich richtig geschämt. Die Polizei oder Bundespolizei haben wirklich, so scheint es, einen Freifahrtschein und meinen Sie können tun und lassen was Sie wollen. Aber wie Sie ja wissen, hat die Polizei eine Remonstrationspflicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  4. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Tag nach der Veröffentlichung dieses Artikels einen Beschluss gefasst, den das Gericht erst am 8. Oktober 2015 veröffentlicht hat und der die Rechtslage beim Filmen von Polizeiarbeit grundlegend ändert. Der Beschluss wurde auf eine Beschwerde von Roland Laich von der Organisation „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ hin gefasst. Auf der Internetseite der Organisation findet sich eine Pressemitteilung sowie eine Sammlung von Presseberichten zu dem Thema. Auch die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Beschluss ist dort verlinkt: http://www.buerger-beobachten-polizei.de/index.php/oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/109-bundesverfassungsgericht-unterstreicht-recht-auf-dokumentation-von-rechtsverstoessen-durch-die-polizei-bei-demonstrationen-zu-beweiszwecken

  5. Der im Text zitierte Rechtsanwalt Sven Adam hat auf seine Homepage hingewiesen, wo man die eingelegte Verfassungsbeschwerde sowie das Urteil, gegen das sich diese richtet, im Volltext nachlesen kann: http://anwaltskanzlei-adam.de/index.php?id=36,1092,0,0,1,0

  6. Unfassbar!

    für wen arbeiten denn bitte die ganze Polizei Behörde, wenn nicht für uns und unsere Sicherheit und Frieden?

    Wieso dürfte man also gerade bei so einem Fall sie nicht aufnehmen, denn das heißt genau eben, dass sie sich dann alles erlauben können, was sie wollen.

    Es ist im Grunde genommen einfach unakzeptabel, wenn man sich das eigentlich richtig überlegt.

    Die hätten auch Rechte, mag es sich ja gut anhören, aber diese Rechte dürften wohl während der Arbeitszeiten nicht mehr Wert sein, als die Rechte von einem unschuldigen Menschen, den sie vielleicht aufgrund dieser Rechte eben misshandeln. .

    Der üblichen Besitz von einer Kamera sollte doch als was positives von der Justiz gesehen werden, denn sowie alle Bürger sind bloß auch nicht alle Polizeien gerade Vorbilder der Gesellschaft oder Institution eben. Wenn man als Bürger eben das Recht hätte, Polizeimänner bei der Arbeit, in der Öffentlichkeit (wofür wir doch als Bürger bezahlen!) aufzunehmen, dann wäre man auch viel mehr in der Lage sein, zu sagen und vor allem vorweisen zu können, wer wen wann misshandelt hat und dadurch eben die entsprechenden Konsequenzen tragen.

    Stattdessen machen sie doch was sie wollen, “natürlich“ nicht mehr so ganz wie früher, aber was für eine Freiheit entspricht dann bitte, wenn die Polizeimänner mehrere Rechte haben als ich? Wie sind dann bitte noch alle Menschen gleichwertig und haben dadurch ja auch bloß die selben Rechten?

    • Ich wurde grade mit schlägen und inhaftierung bedroht, weil ich 1 beamten beim schlafen fotografierte und seine kollegen wollten, dass ich dieses foto lösche

  7. nunja die frage kann ich dir ganz easy beantworten sie arbeiten sicherlich nicht für uns sondern für die staatskasse sie muss ja immer fleissig gefüllt werden also ich habe bereits knapp 7000€ in den letzten 10 jahren gezahlt für banale sachen wie z.b. der roller 10 kmh schneller und natürlich würde das nicht gut kommen wenn der bürger das recht hätte sie zu filmen den dann müssten sie sich mehr ans gesetz halten und das wäre schlecht für die kassen manche denken heutzutage sie haben freiheit lol es fängt schon damit an das sie jederzeit das recht haben deine personalien zu prüfen dich zu durchsuchen und zu untersuchen im ernst polizeit hat doctor dan musst auch sagen woher wohin und natürlich warum auch wenn man sich keiner straftat verdächtig gemacht hat sprich sonn morgen mann steht auf geht ne runde mit hund gassi und die mänchen in blau kreutzen einem den weg ist man auch noch dunkelhäutig dan endet dies meisst zunächst auf der wache dann in der klinik und letzlich vor gericht in den usa da gibt es noch diese freiheit zwar auch nurnoch 50 %zu früher aber die gibt es zumindest tragen die beamten dort eine cam die alles aufzeichnet und mann selbst hat auch das recht zu filmen plus der beamte muss dir zunächst eine straftat nachweisen bevor du im auch nur en furtz geben musst last euch das ma durch den kopf gehen und wartet es ab unsere rechte werden im laufe der jahre nicht mehr sondern noch viel weniger natürlich nicht um dich als inventar zu halten oder zu ärgern nein zu deinem eigenen schutzwieviel rechte bist du bereit abzugeben für deine sicherheit die zukunft wird es zeigen

  8. Ich kann verstehen das einige Personenkontrollen für unangebracht halten, in Deutschland und besonders in gewissen Städten ist seid langem Terror Warnung an Soft Targets wie z.B. Hauptbahnhöfen. Meine Erfahrung ist das man den Beamten die ihren Job machen freundlich begegnet & von denen meist dann auch freundlich behandelt wird. Schlechte Erfahrung habe ich bislang nie gemacht & wenn alle die positive Erfahrungen mit Beamten gemacht hätten diese im Netz schreiben würden die negativen untergehen.

  9. Bitte guckt euch all noch einmal den unterschied zwischen „dass“ und „das“ an. Ich sehe hier einige Mängel….

    • Bevor man rum meckert, bitte erst einmal selbst den Satz richtig schreiben.Wer im Glashaus sitzt… und warum muss es in jedem Forum, immer einen geben der meint, Grammatik überprüfen zu müssen. Das gehört nicht zum Thema und interessiert auch keinen.

  10. ich weiß, es ist nicht angebracht zu fluchen und man sollte es stets unterlassen..

    aber..

    ..wenn ich an unsere `freunde und helfer` denke, dann wäre es besser, niemand hätte mir so viele schimpfwörter beigeracht.

    im ernst mal, ich hab auch schon die ein oder andere gute erfahrung mit unseren beamten gemacht, aber im großen und ganzen, muss ich wieder und wieder feststellen, dass polizeiwillkür allgegenwärtig ist.

    ich komme aus bayern. der ein oder andere, erinnert sich vielleicht an gewisse vorfälle in rosenheim..

    es ist für mich unbegreiflich, wie es in modernen, aufgeklärten zeiten wie diesen sein kann, dass menschenrechte mit füßen getreten werden(und auch die menschen(NEIN! das ist kein scherz!)). wo fängt es an und wo hört es auf? es wird wohl viele beamte geben, die sich da ihren ganz eigenen ermessensspielraum schaffen. und das ist ein ganz ganz gefährliches spiel. wer will beurteilen, ob ein beamter angemessen reagiert hat, um sich, kollegen und mögliche passanten zu schützen, oder, ob er im blutrausch mal `ordentlich auf die kacke gehauen hat`?? NIEMAND!!
    denn selbst wenn passanten aussagen, selbst wenn dienstaufsichtsbeschwerden(gibt es etwas lächerlicheres???) geschrieben werden, es passiert rein garnichts. das geht dann solange, bis ein mensch sein leben verliert.

    an manchen tagen,leben wir in einer sehr dunklen, sehr traurigen welt.

  11. wenn ich es einen augenblick objektiv betrachte, fühle ich mich, irgendwo tief drinnen, nicht als freier mensch..

    und ja, mir sind durchaus die zustände in anderen ländern bekannt incl. der tatsache dass
    `wir es ja eigentlich` ganz gut haben..

  12. Hallo Kollegen,

    mir ist das gleiche passiert wie Marwin.

    Mich haben Polizisten einfach beim tanken an einer Tankstelle angesprochen und wollten unbedingt ein Alkoholtest machen. Womit eigentlich im Grundsatz einverstanden war, weil ich seit 25 Jahren schon kein Alkohol mehr trinke. Aber mit seiner art und weise wie er auf mich zugegangen ist war ich nicht einverstanden und danach wurde ich angerempelt und beleidigt.

    Der Beamte war so neben der Spur das er den Alkoholtester im Kofferraum suchte und ihn der Kollege von Ihm erst aufmersam gemacht hat, dass die gar kein Alkoholtester im Wagen ahben 🙂

    Dann haben die ein Streifenwagen bestellt, diesmal mit einem Alkoholtester und die Show ging von vorne los. Darin ein Robin Hood, der seinen Kollegen, der sich nciht durchsetzen konnte helfen wollte als der Harte Bulle sozusagen. Von dem Beamten wurde ich beleidigt und angemacht, er hat seine Handschuhe angezogen und hat nur noch nach einem Grund gesucht auf mich loszugehen.

    Ich werde jetzt die Videoaufnahmen von der Tankstelle besorgen und gerichtlich gegen den Beamten vorgehen.

    Polizeigewalt ist anscheinend an der Tagesordnung.

    Dagegen müssne wir uns wehren damit es in Zukunft anderen besser geht.

    • @ibrahim Dastan:
      Haben Sie die Videoaufnahmen erhalten und sind Sie gegen den Beamten vorgegangen?

  13. Polizisten ist völlig klar, dass sie absolut nichts zu befürchten haben. Ein Bekannter von mir hat beobachtet, wie die Bundespolizei am Bf rassistisch gegen Kids vorgegangen ist (um die 16). Er ist eingeschritten, hat die Beamten darüber informiert, dass er ebenfalls Beamter ist und nun für eine Beschwerde die Dienstnummern sehen will. Die drei haben meinen Bekannten daraufhin ohne mit der Wimper zu zucken für 1 Woche dienstunfähig gemacht. Eine Beschwerde seines Behördenleiters hatte keine Folge.


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