25.01.2019

VG Wort-Geld für Onlinetexte – 3 Wege zum Verwertungsglück

Journalismus im Netz ist oft schlecht bezahlt. Die Verwertungsgesellschaft VG Wort schüttet auch Geld für Onlinetexte aus und sorgt so für ein kleines Zusatzeinkommen. Für die Vorbereitung und Meldung von Texten gibt es verschiedene Optionen, die ihre eigenen Logiken, Tücken und Chancen haben. So geht’s.

T.O.M.: das Dashboard der VG Wort

T.O.M.: das Dashboard der VG Wort

Der 31. Januar ist VG Wort-Tag: bis zu diesem Stichtag können Autor*innen ihre Onlineartikel bei der Verwertungsgesellschaft für Texte melden. Irgendwann im Sommer erhalten sie dann Gelder für Print sowie Radio- und Fernsehwerke, im Herbst gibt es Geld für Onlinetexte.

Um sich für die VG Wort-Ausschüttung zu qualifizieren, müssen Texte mindestens 1.800 Zeichen lang sein, nur bei Lyrik gibt es keine Untergrenze. Für die reguläre Ausschüttung müssen die Texte im jeweiligen Jahr auf mindestens 1.500 Zugriffe gekommen sein. Bei größere Texten, die länger als 10.000 Zeichen sind, reichen 750 Zugriffe.

Ermittelt wird die Zugriffszahl durch unsichtbare VG Wort-Zählpixel, die die Redaktionen oder die Autor*innen selbst in die Texte einbauen. Ist das nicht möglich, bleibt die sogenannte Sonderausschüttung, bei der gibt es allerdings weniger Geld pro Text.

Weg Eins: automatischer Einbau

Bei der ersten Option haben Verlage ein Stück Software in ihre Webseite integriert. Für diese Lösung arbeitet die VG Wort mit einem externen Dienstleister zusammen, für dessen Softwaremodul Verlage pro Domain und pro Jahr 500 Euro zahlen müssen. Die meisten größeren Medien haben eine solche VG Wort-Integration gewählt.

Für Autor*innen ist der Aufwand gering. Sie müssen der Redaktion nur einmal ihre Karteinummer mitteilen, die sie mit ihrer einmaligen Registrierung bei der VG Wort erhalten. Die Software baut dann in jeden neuen Artikel ein anderes Zählpixel ein. Im Januar erhält man eine Mail von der VG Wort, die darüber informiert, dass ein Text oder mehrere Texte die geltende Zugriffsschwelle überschritten haben.

Dann muss man die Texte noch bestätigen. Dafür loggt man sich mit seinen Zugangsdaten in T.O.M. ein, das Dashboard für Autor*innen auf Vgwort.de. Dort sieht man in der linken Spalte die Benachrichtigung Meldungen bestätigen. Klickt man drauf, öffnet sich eine Liste mit Texten, die man dann bestätigen kann.

Die VG Wort fragt bei einer regulären Meldung stets, ob man einer „Verlagsbeteiligung“ zustimmt. Lange Zeit teilte die VG Wort die Ausschüttungen zwischen Autor*innen und Verlagen auf. Ein freier Autor hielt dies für rechtswidrig, klagte gegen dieses Modell und setzte sich vor Gericht schließlich durch. Seitdem ist klar: nur Autor*innen haben Anspruch auf die VG Wort-Vergütungen. In den Jahren 2017 und 2018 schütttete die VG Wort zusätzliche Summen aus, die sie bis zur letzten Gerichtsentscheidung zurückgehalten hatten.

Die Verlage setzten allerdings durch, dass die VG Wort immer fragt, ob Autor*innen die Verlage freiwillig beteiligen wollen. Stimmt man dem zu, erhalten Verlage 30% des jeweiligen Ausschüttungsbetrags für Onlineartikel, bei Texten hinter Bezahlschranken sind es 40%.

Weg Zwei: manueller Einbau von Pixeln

Wenn Webseiten keine VG Wort-Integration haben, die Redaktionen aber bereit sind, Zählpixel einzubauen, greift der zweite Weg. Über den T.O.M.-Navigationspfad Ausschüttung – Zählpixel bestellen fordern Autor*innen als erstes eine Liste mit einzelnen Zählpixeln an, die man im PDF- und im Tabellenformat herunterladen kann. Zu jedem Onlinetext, den man schreibt, schickt man der Redaktion dann eines der Zählpixel und bittet darum, ihn im Quelltext des Artikels einzubauen.

Jedes Zählpixel gibt es in vier Versionen: für normale (html-)Onlinetexte, die auf einer http- oder einer https-Adresse stehen und für Dateien (PDF/epub) unter http oder https.

Ein Zählpixel für einen http-Text sieht beispielsweise so aus:
<img src=“http://vg05.met.vgwort.de/na/d1409c8dbc4c4966a9fa65880beea698″ width=“1″ height=“1″ alt=““>

Zählpixel für PDF- oder epub-Dateien landen nicht im Dokument, sondern im Link, über den die Datei verfügbar ist. Sie sehen zum Beispiel so aus:
<a href=“http://vg05.met.vgwort.de/na/d1409c8dbc4c4966a9fa65880beea698?l=URL_DES_DOKUMENTS“>LINK-NAME</a>

In das Feld „URL_DES_DOKUMENTS“ kommt die Link-Adresse, in das Feld „LINK-Name“ die Link-Beschreibung.

Wichtig ist: für die Meldung der Texte muss man sich notieren, zu welchem Onlineartikel welcher Zählpixel und welcher private „Identifikationscode“ gehört, der ebenfalls in der Liste angegeben ist.

Die Meldung der Texte ist leider sehr aufwändig. Auch hier erhält man als erstes eine Benachrichtigung von der VG Wort, dass für mindestens ein eingebautes Pixel ein Text die Mindestzugriffsschwelle erreicht hat. Dann loggt man sich wieder in T.O.M. ein, klickt auf METIS (reguläre Ausschüttung) und dann auf Suche in eigenen Zählmarken. In der Zeile Mindestzugriff wählt man die Felder erreicht und anteilig aus und klickt auf Zählmarken suchen.

Created with GIMP

Es öffnet sich eine Liste. Zu jedem Pixel steht die Information, ob die Zugriffsschwelle erreicht oder anteilig erreicht wurde. Erreicht bedeutet, dass ein Text auf die vollen 1.500 Mindestzugriffe gekommen ist, anteilig, dass es nur mindestens 750 waren, die Schwelle für lange Texte. Geld gibt es dann nur, wenn der Text mindestens 10.000 Zeichen lang ist.

Nun muss man die Texte einzeln melden: man klickt auf Privater Identifikationscode und dann auf Meldung erstellen. Man muss verschiedene Felder ausfüllen, unter anderem die Artikel-Überschrift sowie die Webadresse des Textes angeben und den kompletten Text einfügen.

Zählmarkenliste

In der Zeile Art der Webseite ist voreingestellt, dass man einen Text auf einer eigenen Seite meldet. Ist das nicht der Fall, wählt man Verlagsseite aus. Macht man das, muss man sich wieder entscheiden, ob man den jeweiligen Verlag an der Ausschüttung beteiligen will oder nicht. Mit Meldung absenden beendet man und nimmt sich eine weitere Meldung vor.

Für die Ausschüttung ist es nicht relevant, ob ein Zählpixel automatisiert über eine VG Wort-Integration oder manuell eingebaut wurde. Die Ausschüttungshöhe ändert sich jedes Jahr. 2017 gab es in der regulären Ausschüttung für jeden Onlinetext 29,40 Euro.

Weg Drei: Sonderausschüttung

Auf die dritte Möglichkeit kann man zurückgreifen, wenn es nicht möglich ist, ein Zählpixel einzubauen. Beispielsweise beteiligen sich die Webauftritte öffentlich-rechtlicher Sender prinzipiell nicht an der VG Wort.

Eine Webseite qualifiziert sich dann für die Sonderausschüttung, wenn sich kein einziges Zählpixel auf der Seite befindet. Ob das der Fall ist, kann man über ein Tool im T.O.M-System herausfinden, erreichbar über den Navigationspfad METIS (Sonderausschüttung) -> Reguläre oder Sonderausschüttung?. Ins Feld Domäne gibt man eine Webadresse ein und klickt auf Überprüfen.

Die konkrete Meldung ist schnell erledigt: man gibt die Webadresse ein und wählt eine Kategorie für die Anzahl der Texte aus, die sich im Meldejahr auf der Webseite befanden, etwa 1 bis 20 oder 21 bis 60 Texte. Dabei spielt es keine Rolle, wann der Text ursprünglich veröffentlicht wurde.

Die Sonderausschüttung

Die Sonderausschüttung

Vergütet wird pauschal pro Webseite, die Höhe richtet sich nach der gewählten Kategorie:

  • für 1 – 20 Texte gab es 2018: 13 Euro insgesamt
  • für 21 – 60 Texte: 39 Euro
  • für 61 – 120 Texte: 78 Euro
  • für 121 – 240 Texte: 156 Euro
  • für 214 – 480 Texte: 312 Euro
  • für 481 und mehr Texte: 624 Euro

Der Maximalbetrag für Autor*innen in der Sonderausschüttung beträgt 1.240 Euro.

Die Vergütung pro Text ist bei der Sonderausschüttung also erheblich niedriger als beider regulären Ausschüttung. Das Modell hat dennoch seinen Charme. Für eine Ausschüttung spielt die Zahl der Zugriffe keine Rolle, da dies nicht gemessen werden kann. Stattdessen gibt es für Texte immer Geld, wenn sie auf der jeweiligen Webseite standen – und zwar jedes Jahr aufs Neue.

Das kann beispielsweise bedeuten, dass man Geld für einen zehn Jahre alten Text bekommt, der noch immer auf der Webseite der Studierendenzeitschrift steht, oder auch Geld für Texte, die Dritte ungefragt oder aufgrund einer Creative-Commons-Lizenz auf ihre Webseite gestellt haben.

Warten

Hat man in allen Kategorien gemeldet, heißt es: warten. Die Hauptausschüttung für Print und Rundfunk kam letztes Jahr Anfang Juli, die für Onlinetexte Ende September. Im Jahr 2017 hat die VG Wort laut Geschäftsbericht insgesamt etwa 250 Millionen Euro ausgeschüttet, darunter etwa 7,5 Millionen Euro an 17.000 Autor*innen. Pro Person gab es also etwa 450 Euro in der Onlineausschüttung. Das ist nicht viel, aber es ist ein verlässlich kommender Zusatzverdienst.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in: Dynamik am Markt, Gesetze, Regeln, Urteile

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