Impressumspflicht für Webseiten – lästig, aber wichtig!
Was ist denn das nun mit dieser Impressumspflicht? Lars Sobiraj fasst zusammen und schafft Klarheit.
Nicht nur Verlage werden gesetzlich dazu gezwungen, ein Impressum in ihren Printmedien anzugeben. Laut Telemediengesetz und Rundfunkstaatsvertrag müssen in Deutschland auch alle Webseiten ein Impressum bereithalten. Zwar sind rein theoretisch private Webseiten von dieser Regelung ausgenommen, weil die Vorschriften ursprünglich ausschließlich für Unternehmer gedacht waren. Wer es arbeitslosen Rechtsanwälten unmöglich machen will, kostenpflichtige Abmahnungen zu verschicken, sollte dennoch auf keinen Fall auf ein vollständiges Impressum am richtigen Ort verzichten. Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen oder Vereine. Wer als Freiberufler seinen Blog als Showcase seiner journalistischen Arbeiten benutzt, gilt sowieso nicht als Privatperson.
Vorsicht: Unternehmen und Freiberufler müssen auch bei Twitter, Facebook, Google Plus, YouTube oder einem anderen sozialen Netzwerk ein Impressum vorhalten, sofern sie dort eine eigene Seite betreiben. 2013 erfolgte eine regelrechte Abmahnwelle aufgrund eines fehlenden Impressums bei Facebook.
Alles halb so wild!
Was zunächst total kompliziert klingt, ist eigentlich ganz einfach. Zunächst sollte man wissen, warum der Gesetzgeber überhaupt auf die vollständige Angabe aller Daten des Webseiten-Betreibers besteht. Alle Nutzer einer Website sollen mithilfe dieser Vorgabe mit möglichst wenig Aufwand in Erfahrung bringen können, wer für die dort angebotenen Inhalte wie Filme, Bilder, Texte, Links etc. verantwortlich ist – deswegen nennt sich diese Pflicht auch Anbieterkennzeichnungspflicht. Wichtig ist das Impressum vor allem für solche Besucher, die glauben, dass dort ihre Rechte verletzt werden. Sie brauchen eine ladungsfähige Anschrift, um sich notfalls gerichtlich an den Seitenbetreiber zu wenden. Deswegen ist die Angabe eines anonymen Impressums inklusive Postfach nicht erlaubt.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich jetzt von torial helfen lassen. Bei eurer Registrierung könnt ihr euch automatisch von uns ein abmahnsicheres Impressum erstellen lassen. Nach Eingabe aller wichtigen Informationen einfach rechts im Kästchen auf „Impressum automatisch generieren“ klicken, fertig!
Wichtig: Das Impressum muss zwingend auf der Hauptseite eurer Website mit einem Klick erreichbar und als solches gekennzeichnet sein. Probiert es einfach aus und sucht auf anderen deutschen Internet-Portalen nach dem Begriff „Impressum“ – ihr werdet überall auf der Startseite fündig. Wer seine Website verschachtelt und somit einen direkten Zugriff auf die Kennzeichnung des Anbieters verhindert, riskiert unabhängig von der Richtigkeit der Angaben eine Abmahnung! Der Grund ist einfach. Niemand soll bei Verletzungen beispielsweise des Urheber- oder Persönlichkeitsrechts lange nach der Anschrift des Betreibers suchen müssen. Der Gesetzgeber möchte damit einen direkten Zugriff auf alle relevanten Informationen gewährleisten.
Das Impressum – was muss alles drin sein?
Bei sozialen Netzwerken kann man aus Platzgründen auf das Impressum seines Blogs oder der eigenen Website verlinken, das reicht völlig aus. In jedem Fall muss erkennbar sein, dass der Link zum Impressum führt. Die reine Angabe der URL ist hingegen nicht ausreichend. Bei Facebook ist die Infobox der beste Ort für den Link zum Impressum, weil diese auf jeder Seite sichtbar ist.
Im Impressum muss auf jeden Fall enthalten sein: euer Vor- und Nachname, eure vollständige und korrekte Anschrift inklusive Straße, Postleitzahl und Ort. Eine elektronische und eine reguläre Kontaktmöglichkeit müssen dort zudem angeboten werden. Konkret kann das ein Kontaktfeld oder eine E-Mail-Adresse sein, zuzüglich zu mindestens einem erreichbaren Telefonanschluss. Wer seine Festnetznummer nicht preisgeben will, kann alternativ seine Handynummer im Impressum angeben. Wer sich bei der Angabe der E-Mail-Adresse vor Spammern schützen will, sollte diese in Form einer Grafik einbinden. Wer auf seiner Website die vollständige E-Mail-Adresse als Text angibt, wird schon kurze Zeit später zahlreiche unerwünschte Werbebotschaften erhalten.
Unternehmen müssen den Namen der Firma und ihren gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter angeben. Dies kann beispielsweise der Vor- und Zuname des Geschäftsführers einer GmbH sein. Auch hier ist die Angabe einer erreichbaren Telefonnummer wichtig. Wer sich effektiv vor Abmahnungen schützen will, verzichtet hingegen auf die Angabe eines reinen Anrufbeantworters oder einer Faxnummer. Unternehmen und Freiberufler müssen außerdem stets ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer mit angeben.
Betreiber von News-Portalen oder Webseiten mit sonstigen regelmäßig erscheinenden journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten müssen zusätzlich einen Verantwortlichen der Inhalte samt Name und Anschrift benennen. Für freiberufliche Journalisten gilt diese Vorgabe nicht. Selbst wenn sie auf ihrer Website manche ihrer Artikel veröffentlichen, müssen sie die Anbieterkennzeichnung nicht doppelt vornehmen.
Wer all diese Hinweise befolgt, ist auf der sicheren Seite. Hier findet man als anschauliches Beispiel ein Musterimpressum: http://www.suchmaschinen-online.de/muster-impressum.htm
Wem das an Informationen noch nicht reicht: Das Bundesministerium der Justiz hat einen leicht verständlichen Leitfaden zur Impressumspflicht im Internet zusammengestellt, den man hier beziehen kann: http://www.bmj.de/DE/Service/StatistikenFachinformationenPublikationen/Fachinformationen/LeitfadenzurImpressumspflicht/_node.html
Hilfe, das ist mir alles zu kompliziert!
Wem das noch immer alles zu komplex erscheint, der kann gerne den Impressumsgenerator von torial in Anspruch nehmen. Ihr gebt einfach alle wichtigen Daten ein, unsere Software spuckt im Gegenzug ein Impressum ohne Haken und Ösen aus. Wer unser Impressum einbaut, kann sich voll und ganz auf seine Karriere und auf die Gestaltung seiner Website konzentrieren, versprochen!