Mit seinen Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten hat Bundesjustizminister Heiko Maas ein Rebranding versucht, dass nicht über den Kern hinwegtäuschen kann: die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Diese betrifft Journalist/-innen in einer noch nie zuvor dagewesenen Art und Weise. Tobias Schwarz beantwortet einige Fragen, die in der Praxis relevant werden können.