17.12.2014

Kommentar: das Leistungsschutzrecht als Stellvertreterkrieg

Europäische und deutsche Politiker diskutieren schon länger über eine wichtige Frage: was tun angesichts der Dominanz von Google in so vielen Bereichen? Die bisherige deutsche Antwort namens Leistungsschutzrecht ist vor allem ein zweifelhafter Stellvertreterkrieg zwischen Google und den großen Verlagen.

Leistungsschutzrecht-Proteste 2013

Demo gegen das Leistungsschutzrecht im Frühjahr 2013 (Bild: Digitale Gesellschaft auf Flickr, CC by-sa 2.0)

Mittlerweile hat es auch das europäische Parlament verstanden und fordert eine Entflechtung von Google, so illusorisch das auch ist. Keine Frage: Google missbraucht sein Quasi-Monopol bei der Internet-Suche – und zwar immer dort, wo es als Suchmaschine und Inhalteanbieter zugleich auftritt. Ohne größere Skrupel werden die jeweils eigenen Produkte und Ergebnisse an die Spitze der Trefferlisten platziert.

Google als Inhalteanbieter
Wer nach einem konkreten Lied sucht und, sagen wir „Parodie Helene Fischer“ eingibt, sieht über allen Treffern den Screenshot eines Youtube-Videos. Wer nach „Bundesliga Ergebnisse“ sucht, bekommt eine grafisch aufbereitete Tabelle mit den letzten Spielständen präsentiert. Bei „Hotels in München“ oder „Flug Berlin München“ erscheint gut sichtbar eine Box vom Google Hotel Finder bzw. von Google Flights – kommerzielle Vergleichsportale mit einem Pay-per-Click-Modell. Und wer schlicht „Handy“ eingibt, sieht rechts oben den bebilderten Produkt-Kasten von Google Shopping. Ansonsten hat Google noch eigene Wetterkarten im Angebot, Börsenkurse und Sofort-Übersetzungen. Und bei vielen Themen blendet Google in Form des so genannten Knowledge Graphs in der rechten Spalte gleich das Intro des dazu passenden Wikipedia-Artikels ein.

Für externe Anbieter, den Rest des Netzes quasi, ist das ein ernstes Problem. Videoportale wie Clipfish oder Reisesuchmaschinen wie Expedia können gegen die Google-Konkurrenz kaum etwas ausrichten. Diese wird stets prominenter eingeblendet sein, ob die Inhalte nun besser sind oder nicht.

Um diesen Missbrauch in Zukunft zu verhindern, muss die Politik eingreifen und faire Marktchancen im Netz herstellen. Das hat sie bis heute sträflich versäumt, auf europäischer wie auf nationaler Ebene.

Google News und das Leistungsschutzrecht
Na immerhin, möchte man sagen: in Deutschland gibt es das Leistungsschutzrecht. (Und in Spanien eine rigidere Variante davon, aufgrund dessen der Suchkonzern vor wenigen Tagen Google News Spanien als eigenständiges Angebot geschlossen hat.) Ist das alles nicht eine vernünftige Antwort auf die unfaire Strategie von Google? Ebenso brachial wie die Vorgehensweise von Google?

Nicht wirklich. Das Leistungsschutzrecht wird gerade dort aktiv, wo am wenigsten Handlungsbedarf besteht. Google News ist eigentlich nur ein besonderer Darstellungsmodus für aktuelle Inhalte aus verlässlichen Quellen, sei es als eigenständiges Angebot oder der aktuellen News-Treffer in die allgemeine Websuche. Dabei werden die Besucherströme nicht etwa abgefangen wie bei den Sport-Einblendungen und auch nicht meist bietend versteigert wie bei Google Shopping. Statt dessen werden sie an die jeweiligen Medien kostenlos weitergeleitet. Mit Google News agiert Google eindeutig noch als Suchmaschine. Problematisch wird es eigentlich nur dort, wo Google auch Inhalteanbieter ist. Google News ist nicht das Problem.

Google Merkel

Google auf Merkel: auf der rechten Seite der Knowledge Graph mit Wikipedia-Inhalten, oben die Einblendungen von Google News

Absurde Effekte
Das Leistungschutzrecht erscheint nicht nur deswegen vielen als unsinniger Aktivismus und als Ergebnis finsterer Lobby-Aktivitäten des noch finstereren Axel-Springer-Verlags. Entsprechend unpopulär ist es unter vielen Meinungsführern im Netz. Erschwerend kommt hinzu, dass es zum jetzigen Stand kaum mehr als eine Reihe seltsamer Effekte hervorgebracht hat.

Zum einen hat es die Verlagslandschaft gespalten. Die einen haben sich in der Verwertungsgesellchaft VG Media organisiert, das sind vor allem die großen Medienunternehmen wie Springer, Burda und Pro7Sat1. Sie fordern Geld und rufen verschiedene Ämter und Behörden im Kampf gegen Google an. Die anderen distanzieren sich und schreiben höhnische Artikel über das Leistungsschutzrecht.

Zum anderen trifft das Leistungsschutzrecht gerade den nicht, den es eigentlich treffen soll. Google hat von vielen Verlagen eine „Gratis-Einwilligung“ erteilt bekommen und macht weiter wie bisher. Für kleinere deutsche Anbieter, die teilweise Google-Wettbewerber sind, gilt das nicht. Der Nachrichten-Aggregator Rivva stellt als Konsequenz aus dem Leistungsschutzrecht gar keine Anrisstexte mehr dar, und die Suchportale von t-online und und Web.de haben Angebote der VG Media teilweise komplett ausgelistet.

Zudem ist die rechtliche Situation weiterhin unklar. Bis heute weiß keiner, was nun eigentlich „kleinste Textausschnitte“ sind, die nach Wortlaut des Leistungschutzrechts noch kostenlos nutzbar sind. Aufgrund der kaum übersehbaren Defizite hat die Opposition vor kurzem eine komplette Abschaffung des Leistungsschutzrechts gefordert. Es stifte „mehr Verwirrung als Klarheit“ und es sei nicht nachvollziehbar „was genau geschützt werden soll, und weshalb“.

Das Leistungsschutzrecht als Stellvertreterkrieg
Bei all den Ungereimtheiten und Konstruktionsmängeln stellt sich die Frage, wieso es das Leistungschutzrecht überhaupt gibt. Ganz einfach: es handelt es sich um eine Art Stellvertreterkrieg, aus der Verzweiflung der Verlage geboren.

Die großen Verlage nämlich, die in der VG Media das Leistungschutzrecht einfordern, spüren die Google-Präsenz auch in Bereichen, wo sie wirklich problematisch ist. Wetter.com von Pro7Sat1 wird von der Google-eigenen Wetterkarte in den Trefferlisten Konkurrenz gemacht. Die Produktsuche des Springer-Vergleichsportals Idealo leidet potenziell unter den Einblendungen von Google Shopping und Google Flights, ebenso wie das Burda-Portal Holidaycheck.

Das Leistungsschutzrecht ist ein Versuch, Google die Stirn zu zeigen. Da man gegen das US-Unternehmen auf der großen Weltbühne nur wenig ausrichten kann, will man ihm zumindest auf nationaler Ebene kleine Nadelstiche verpassen.

Das Leistungsschutzrecht ist eine Antwort auf die richtige Frage: wie kann die Politik auf Google und seine unfairen Geschäftsstrategien reagieren? Die Reaktion ist inhaltlich falsch, denn sie geht am Kern des Problems vorbei. Und vielleicht richtet sie damit auch Schaden an, und das befürchten viele Kritiker und Anti-LSR-Aktivisten. Ein ernster Schaden ist auch zu befürchten, wenn Google ungehindert seine Strategien weiterverfolgt, immer mehr Bereiche des Netzes tendenziell zum eigenen Territorium werden lassen. Mit Blick auf die sonstige Inaktivität der Politik könnte man deswegen auch sagen: das Leistungsschutzrecht ist wenigstens irgendeine politische Antwort, und damit bis auf weiteres besser als nichts.

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